Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Jessika Fichtel, im Folgenden Texterin genannt

Damit unsere Zusammenarbeit von Anfang an auf Erfolgskurs steht, finden Sie im Nachfolgenden meine vertraglichen Grundregeln, kurz AGB genannt.

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden AGB gelten für alle sich auf Arbeitsleistungen zwischen Texterin und Auftraggeber beziehenden Verträge.
    2. Die AGB behalten ihre Gültigkeit, auch wenn der Auftraggeber seinerseits AGB nutzt, die den im Nachfolgenden genannten AGB widersprechen oder sich von ihnen unterscheiden.
    3. Abweichungen von den im Folgenden aufgeführten AGB können nur dann in Kraft treten, wenn die Texterin diesen schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
    4. Als rechtsverbindliche Auftragsannahme gilt die schriftliche oder mündliche Zustimmung des Auftraggebers zu einem Angebot der Texterin.
  2. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Die von der Texterin erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz.
    2. Die Eigentumsrechte an den Texten liegen bis zur vollständigen Zahlung bei der Texterin. Danach überträgt die Texterin dem Auftraggeber einfache und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck, die jedoch nicht mit Eigentumsrechten gleichzusetzen sind.
    3. Die Texterin überträgt dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte, die nicht mit Rechten Dritter verbunden sind.
    4. Die zwischen Texterin und Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrechte dürfen nur nach gesonderter und schriftlicher Absprache zwischen beiden Vertragsparteien an Dritte weitergegeben werden.
    5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Texterin als Autorin zu benennen. Im Falle der Nichtnennung bzw. Nennung eines anderen Namens (sprich: Ghostwriting) werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
    6. Texte dürfen nur geringfügig verändert werden, wenn die Texterin als Autorin gekennzeichnet ist. Bis zu welchem Grad Änderungen und Anpassungen zulässig sind, wird individuell besprochen. Gravierende Anpassungen dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Texterin in Original und Reproduktion vorgenommen werden. Einer Nachahmung wird ausdrücklich widersprochen.
    7. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen hat die Texterin ein Recht auf Schadenersatz. Dieser beträgt 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung. Davon unberührt bleibt das Recht auf Geltendmachung eines nachweislich größeren Schadens für die Texterin.
    8. Die Höhe der Vergütung wird nicht durch Ideengebung und Mitwirkung des Auftraggebers gemindert.
  3. Abnahme, Korrektur und Produktionsüberwachung
    1. Die Abnahme der Leistungen durch den Arbeitgeber erfolgt durch Verwendung der Arbeit oder Zahlung der Rechnung. Bleibt diese aus, gelten ausgelieferte Arbeitsleistungen der Texterin automatisch nach 14 Tagen als abgenommen.
    2. Weichen die Leistungen der Texterin nur geringfügig vom Vereinbarten ab, stellt dies keinen Grund zur Abnahmeverweigerung durch den Auftraggeber dar.
    3. Sofern nichts anderes zwischen Auftraggeber und Texterin vereinbart wurde, ist die erste Korrektur kostenlos, die zweite wird zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
    4. Eine Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur nach besonderer Absprache.
    5. Vor der Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse muss der Auftraggeber der Texterin ein Korrekturmuster vorlegen.
    6. Aufgrund der Gestaltungsfreiheit sind Reklamationen betreffs künstlerischer Gestaltung ausgeschlossen. Nach Freigabe von Konzeption und Text ist der Auftraggeber zur Zahlung der Mehrkosten verpflichtet. Für bereits begonnene Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch der Texterin bestehen.
  4. Vergütung und Belegexemplare
    1. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind alle Arbeitsleistungen der Texterin kostenpflichtig. Dies betrifft auch die Erstellung von Kostenvoranschlägen, die den Umfang einfacher Angebote überschreiten. Ferner wird die Höhe der Vergütung von bestellten Probetexten individuell vereinbart.
    2. Die Vergütung der Leistungen der Texterin wird individuell festgelegt. Alle Preise sind Netto-Beträge, die der Auftraggeber zzgl. Mehrwertsteuer zahlt. Mit der Vergütung sind auch die eingeräumten einfachen Nutzungsrechte lt. Abs. 2.2. dieser AGB abgegolten.
    3. Die Vergütung ist bei Leistungsfreigabe sofort und ohne Abzug zu zahlen. Bei Lieferungen mit hohem Zeitaufwand oder großem Textumfang sind Abschlagszahlungen möglich, wobei mit der ersten Teillieferung 50 % des Rechnungsbetrages fällig werden.
    4. Die Texterin kann 30 % der Gesamtvergütung als Vorauszahlung bei der Auftragserteilung verlangen.
    5. Treten Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung ein, die der Auftraggeber zu verantworten hat, kann die Texterin eine erhöhte Vergütung berechnen. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Texterin auch Schadensersatz verlangen. Ungeachtet dessen kann sie weitergehenden Verzugsschaden anmelden.
    6. Mindestens zwei einwandfreie Belegexemplare aller vervielfältigten Arbeiten sind vom Auftraggeber der Texterin zu überlassen. Außerdem gestattet er ihr deren Verwendung im Rahmen der Eigenwerbung. Letzteres impliziert auch die Veröffentlichung als Referenz auf der Homepage der Texterin.
    7. Bei Verwendung von Texten und Konzepten in größerem Umfang oder zu anderen Zwecken als vertraglich vereinbart, stellt die Texterin die Differenz zwischen vereinbarter und aus dem vorgenannten Sachverhalt ergebender höherer Vergütung dem Auftraggeber in Rechnung. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Texterin sind davon nicht betroffen.
  5. Sonderleistungen
    1. Insofern Fahrt- und Reisekosten zur Leistungserbringung erforderlich werden, trägt diese der Auftraggeber. Sie werden vor Entstehung zwischen den Vertragsparteien abgesprochen.
    2. Weiterhin zählen beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans zu Sonderleistungen. Diese werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Darüber informiert die Texterin den Auftraggeber vorab.
    3. Werden Fremdleistungen notwendig, verpflichtet sich der Auftraggeber der Texterin eine Vollmacht auszustellen, damit diese in seinem Namen und auf seine Rechnungen die notwendigen Bestellungen (z. B. für den Druck) vornehmen kann.
    4. Werden diese Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Texterin geschlossen, stellt der Auftraggeber die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei. Dazu zählt insbesondere die Kostenübernahme.
  6. Geheimhaltung

Die Texterin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher der ihr zu Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge des Auftraggebers. Dies gilt auch nach der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu zählen nicht offenkundige Vorgänge.

  1. Haftung
    1. Der Versand der vertraglich vereinbarten Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    2. Die Texterin garantiert eine sorgfältige Ausführung aller Aufgaben und haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Gesetzeslage in Höhe des Auftragswertes. Letzteres gilt auch bei Schäden an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien.
    3. Der jeweilige Auftragnehmer für Fremdleistungen ist kein Erfüllungsgehilfe der Texterin. Insofern haftet sie nur für eigenes Verschulden gemäß Abs. 7.2. dieser AGB.
    4. Die Texterin stellt die erbrachten Leistungen und Arbeiten dem Auftraggeber zur Prüfung auf sachliche und formale Richtigkeit. Nach erteilter Genehmigung geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
    5. Eine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen und Arbeiten erfolgt seitens Texterin nicht. Ferner übernimmt sie keine Haftung für rechtliche Zuverlässigkeit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Texte.
    6. Der Auftraggeber garantiert, dass er die erforderlichen Rechte die Verwendung der Vorlagen besitzt, die er der Texterin zur Auftragsbearbeitung zur Verfügung stellt. Ist dies nicht der Fall, stellt er die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
    7. Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeitsergebnisse bei der Texterin reklamieren und ihr eine angemessene Nacharbeitungsfrist gewähren. Ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verfallen alle weiteren Mängel.
  2. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, bleiben andere davon unberührt.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Sitz der Texterin.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfurt, August 2017